Noch von einer Person bewohnt
Eine Person lebt vorerst im Haus oder in der Wohnung, während die andere bereits einen neuen Wohnort hat.
Ein Haus oder eine Wohnung kann weiter gemeinsames Eigentum sein – oder nur einer Person gehören –, obwohl der gemeinsame Haushalt bereits beendet ist. Hier geht es um die heutige Nutzung der Immobilie und einen möglichen Verkauf.
Ob noch jemand dort lebt, Räume anders verwendet werden oder das Haus bereits leer steht: Für einen Immobilienkontakt zählt zuerst, welche Rolle das Eigentum heute tatsächlich hat.
Eine Person lebt vorerst im Haus oder in der Wohnung, während die andere bereits einen neuen Wohnort hat.
Zimmer, Garten oder Nebengebäude werden anders verwendet; Aufwand und tatsächlicher Bedarf passen nicht mehr zusammen.
Beide wohnen anderswo, während Betriebskosten, Pflege und notwendige Arbeiten an der Immobilie weiterlaufen.
Der Gedanke ist vorhanden, doch Zeitpunkt und weitere Nutzung sind noch nicht endgültig entschieden.
Die private Vorgeschichte muss nicht zum Mittelpunkt werden. Lage, Immobilienart, Nutzung, Zustand und ein möglicher Zeitraum geben AWZ einen sachlichen ersten Eindruck.
Bei Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaushälfte helfen Angaben zu Wohnnutzung, Garten, Zufahrt und Nebengebäuden.
Bei einer Eigentumswohnung sind Lage, Raumaufteilung und die Frage wichtig, ob sie bewohnt, vermietet oder leer ist.
Bei einem Zweifamilienhaus zählt, wie die Einheiten zugänglich sind und welche Gebäudeteile gemeinsam genutzt werden.
Teilen Sie uns mit, wo in Österreich oder Deutschland Sie suchen, welche Immobilienart passt und welchen ungefähren Preisrahmen Sie vorgesehen haben. Weitere Wünsche können Sie frei in Ihrer Mitteilung beschreiben.
AWZ kann Sie kontaktieren, wenn eine grundsätzlich passende Möglichkeit bekannt wird. Ein aktuelles Angebot wird auf dieser Seite nicht vorausgesetzt.
Kaufwunsch mitteilen
Sie beginnen mit den Angaben zur Immobilie, die heute bereits feststehen.
Nein. Sie können zunächst beschreiben, welches Haus oder welche Wohnung betroffen ist, wie die Immobilie heute genutzt wird und ob ein Verkauf bereits erwogen wird.
Ja. Beschreiben Sie zunächst nur die Immobilie und ihre heutige Nutzung. Welche Eigentümer später entscheiden müssen, richtet sich nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen.
Nennen Sie nach Möglichkeit den Standort, die Immobilienart, ob das Objekt bewohnt, teilweise genutzt oder leer ist, den Zustand und Ihren ungefähren zeitlichen Gedanken.
Ja. Wählen Sie im gemeinsamen Formular „Ich möchte kaufen“ und nennen Sie Region, Immobilienart, ungefähre Größe, Preisrahmen und Zeitraum frei in Ihrer Mitteilung.
AWZ betreibt auseinandergelebt.com als deutschsprachige Kontaktseite für früher gemeinsam bewohntes Wohneigentum. Eigentümer richten ihre Verkaufsüberlegung und Käufer ihren Suchwunsch direkt an das Immobilienunternehmen.
Schreiben Sie, was AWZ über die Immobilie oder Ihren Wohnwunsch zuerst wissen soll.
Dr. Hans Berger & Team